Alle Produkte der Marke GreenBay sind gemäß den geltenden Vorschriften der Europäischen Union zertifiziert.
Die Produkte, die unter diese Vorschriften fallen, sind mit dem CE-Zeichen versehen, nachdem sie Kontrollen unterzogen wurden, um deren Konformität sicherzustellen.
CE – Conformité Européenne
Das CE-Zeichen ist für alle Geräte verpflichtend, die über ein Antriebssystem verfügen, das nicht direkt durch menschliche oder tierische Kraft betrieben wird, mindestens ein bewegliches Teil besitzen und in der Lage sind, eine Arbeit auszuführen.
Auch andere Produkte können der Kennzeichnungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Schutzmasken.
Die Kennzeichnung garantiert somit, dass – falls für das Produkt Prüfungen vorgesehen sind – diese erfolgreich durchgeführt wurden.
Hinter dem CE-Zeichen stehen zahlreiche Normen: Für jede dieser Normen gilt, dass das Produkt die entsprechenden Prüfungen bestehen muss.
Beispiele häufig angewandter Richtlinien bei GrrenBay:
- Richtlinie 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie – die wichtigste Vorschrift im mechanischen Bereich. Alle Maschinen müssen dieser Richtlinie entsprechen.
- Richtlinie 2014/35/EU: Niederspannungsrichtlinie – gilt für elektrische Geräte zwischen 50 und 1000 V AC und 75 und 1500 V DC.
- Richtlinie 2014/30/EU: Elektromagnetische Verträglichkeit – stellt sicher, dass Geräte ein angemessenes Maß an elektromagnetischer Verträglichkeit einhalten.
- Richtlinie 2000/14/EG: Legt Geräuschgrenzwerte und Prüfverfahren für Maschinen fest.
- Verordnung 2014/35/EG: Betrifft Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, um die Sicherheit der Materialien zu gewährleisten.
- Verordnung 2016/426/EU: Betrifft Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, wie Gasgrills oder Gasöfen.
Dies sind nur einige Vorschriften, doch GreenBay wendet viele weitere zum Schutz Ihrer Sicherheit an.
Darüber hinaus gibt es die EN-Normen, die sehr strenge Prüfanforderungen festlegen, z. B. die EN 609-1:2017, die detailliert beschreibt, wie ein Holzspalter konstruiert sein muss.
Abfallentsorgung
RAEE – Abfall aus Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf, sondern zu einer geeigneten Sammelstelle gebracht werden muss.
Diese Produkte enthalten Metalle, die bei unsachgemäßer Entsorgung schädlich für die Umwelt, aber wirtschaftlich wertvoll beim Recycling sind. Daher können Sie sie kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben.
Dies gilt auch für Batterien – Lithium-, Blei-, Alkali- usw. Wenn Sie Zweifel zum Verfahren haben, wenden Sie sich bitte an BullMach, um die notwendigen Informationen zu erhalten.